9 April 2026

Mehr Flexibilität bei schulärztlichen Diensten

Gemeinden im Kanton sind ab dem 1. August flexibler, was die Organisation der schulzahnärztlichen Dienste betrifft. Sie sind gesetzlich verpflichtet, solche schulärztlichen Dienste zu organisieren. Wegen des Ärztemangels wird das jedoch immer schwieriger. Schon jetzt können Gemeinden auch Gutscheine an Familien verteilen, damit diese zur Kontrolle gehen können. Mit der Totalrevision der Verordnung ist dies nun auch offiziell verankert. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass sich Regionen zusammenschliessen oder eine sogenannte School Nurse engagieren. Dabei handelt es sich um schulische Pflegefachpersonen, die unter Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten arbeiten, erklärt Gundekar Giebel, Sprecher der Gesundheitsdirektion des Kantons Bern, gegenüber Radio BeO.

(text:chl/bild:pixabay)