Mehr Fairness bei Spitexorganisationen im Kanton Bern
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(03:18)
Im Kanton Bern arbeiten immer mehr Spitex-Organisationen mit pflegenden Angehörigen zusammen. Diese werden von der Spitexorganisation angestellt und erhalten einen Lohn (üblicherweise 30 bis 35 Franken pro Stunde). Das Problem: Pflegestunden durch pflegende Angehörige sind für Spitexorganisationen deutlich günstiger, als wenn die Arbeit durch andere Angestellte gemacht wird, da beispielsweise Anfahrt und Einführung wegfallen. Das erklärt Gundekar Gieber, Kommunikationsleiter der Gesundheitsdirektion, gegenüber Radio BeO.
Die Gesamtkosten der erbrachten Pflegeleistung werden von mehreren Stellen getragen. Die jeweils zuständige Krankenkasse übernimmt 52.60 Franken pro Pflegestunde, die öffentliche Hand übernimmt die restlichen Kosten abzüglich einer allfälligen Beteiligung der Patientin oder des Patienten. Damit die Restkosten für Spitexorganisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, die effektiven Kosten decken und finanzielle Fehlanreize beseitigt werden, wird der Kantonsanteil ab dem 1. Januar 2026 für jede von angestellten pflegenden Angehörigen geleistete Pflegestunde 14.50 Franken betragen.
Damit wird laut Mitteilung des Regierungsrates die exzessive Marge reduziert und der Kanton sorgt für klare Regeln bei der wichtigen Arbeit pflegender Angehörigen.
Der neue Tarif wird in der Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) festgeschrieben.
(text:pd&chl/bild:unsplash)