3 März 2021

Medtech: Versorgungsengpass befürchtet – Bund widerspricht

Wegen schleppender Gespräche beim Rahmenabkommen Schweiz-EU befürchten Ärzte, Spitäler, Patientenschützer und Industrievertreter Importhürden für Medizinprodukte. Sie haben sich daher am Mittwoch in einem offenen Brief an Bundesrat Alain Berset gewendet. Doch der Bund widerspricht: Die Versorgung der Schweiz mit „sicheren und leistungsfähigen Medizinprodukten“ sei sichergestellt.

Die Unterzeichner des Briefes befürchten „erhebliche Störungen der medizinischen Versorgung im EU-Binnenmarkt mit direkten Auswirkungen auf die Patientenversorgung in der Schweiz und der EU“. Zu den Medizinprodukten gehören etwa Implantate, Beatmungsgeräte oder Skalpelle.

Hintergrund ist die Drohung der EU, bei zu wenig Fortschritt beim institutionellen Rahmenabkommen im Gegenzug das Abkommen über technische Handelshindernisse (MRA) Schweiz-EU nicht zu aktualisieren. Diese Aktualisierung sollte noch vor dem 26. Mai dieses Jahres geschehen.

Wird das MRA nicht angepasst, würden Schweizer Medtech-Unternehmen ihren privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt verlieren, was mehr Bürokratie bedeuten würde. Dass der Export von Medizinprodukten schwieriger werden würde, ist schon seit längerem bekannt.

Nun aber befürchten die Unterzeichner des Briefes neu auch Komplikationen bei den Importen. Denn dem Vernehmen nach hat der Bundesrat eine Eventualmedizinprodukte-Verordnung im Köcher, die am 26. Mai in Kraft treten soll, falls das MRA nicht aktualisiert wird.

Darin soll er Reziprozität verlangen – also, dass EU-Unternehmen, die in die Schweiz liefern, die gleichen Bedingungen erfüllen müssen wie Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren wollen. Diese Reziprozität wäre aber nicht nötig, sie dürfte also vom Bund bewusst in die Verordnung hineingeschrieben worden sein.

Im Schreiben heisst es daher, ein selbst verschuldeter Versorgungsengpass sei nicht tolerierbar: „Wir fordern den Bundesrat dringend dazu auf, keine Importhürden aufzubauen, welche die Gesundheitsversorgung der Schweizer Bevölkerung zusätzlich erschweren.“ Der administrative Aufwand müsse so gering wie möglich gehalten werden.

Tritt diese Eventualverordnung am 26. Mai in Kraft, dann fordern die Unterzeichner ausserdem „eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten“. Nur so hätten die betroffenen Unternehmen genügend Zeit, den Import von Medizinprodukte zu reorganisieren.

Unterzeichnet wurde der Brief unter anderen vom Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, dem Konsumentenforum, dem Verband Zürcher Krankenhäuser, dem Spitalverband H-plus, dem Pharmaverband Interpharma sowie dem Medizinaltechnikverband Swiss Medtech, der das Ganze koordinierte.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt das eidgenössische Departement des Innern (EDI), der Bundesrat sähe keine Reziprozität vor.

Für den Fall, dass das MRA nicht aktualisiert werde, würden die geplanten Massnahmen „abgestufte Übergangsregelungen“ nach Risikoklassen der Medizinprodukte vorsehen. Der Bundesrat habe das EDI beauftragt, entsprechende Massnahmen zur Milderung der möglichen negativen Auswirkungen zu erarbeiten.

„Diese Massnahmen berücksichtigen alle Aspekte, die bei einer allfälligen Nichtaktualisierung des MRA zu beachten sind.“ Dazu zählen laut EDI etwa, dass die „Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten zum Schutz der Patientinnen und Patienten“ weiterhin gewährt ist und dass der Schweizer Markt für ausländische Hersteller attraktiv bleibt.

(sda/Foto:pixabay)