23 November 2023

Matten sieht vorläufig kein Handlungsbedarf bei Zweitwohnungen

In der Region nahm die Anzahl der Zweitwohnungen in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Ein Grund für diesen Anstieg liegt dabei namentlich in der Zunahme der gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen, insbesondere der Plattform-Wohnungen wie Airbnb. Der Gemeinderat verfolgt diese Entwicklung in der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken sehr aufmerksam,
sieht jedoch zum heutigen Zeitpunkt von der Ergreifung von regulierenden Massnahmen ab.

Die eidgenössischen Stimmberechtigten nahmen am 11. März 2012 die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ („Zweitwohnungsinitiative“) an. Seither gilt eine Einwohnergemeinde, welche einen Zweitwohnungsanteil von über 20% aufweist, als Zweitwohnungsgemeinde. In einem solchen Fall untersteht die betroffene Einwohnergemeinde unmittelbar zwingend eidgenössischen Bauvorschriften gemäss Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz, ZWG) vom 20. März 2015.

Die stetige Zunahme der Anzahl von Zweitwohnungen in der Region, namentlich auch aufgrund des deutlich gewachsenen Angebots an Plattform-Wohnungen wie Airbnb, veranlassten jüngst beispielsweise die Einwohnergemeinden Wilderswil und Unterseen zum Erlass von Planungszonen, um die weitere Zweitwohnungsentwicklung besser steuern zu können. Die kontinuierliche Zunahme von Zweitwohnungen trägt zu einer Verknappung und Verteuerung des verfügbaren Wohnraums für die ortsansässige Bevölkerung bei und führt zu zunehmenden Beeinträchtigungen durch zusätzlichen Verkehr und grössere Abfallmengen. Der Druck auf in der Nähe von touristisch geprägten Regionen und Gebieten gelegenen Einwohnergemeinden, welche einen Zweitwohnungsanteil von unter 20% aufweisen, stieg somit stetig an. Denn in diesen können weiterhin Zweitwohnungen realisiert werden. Der Zweitwohnungsanteil in der Einwohnergemeinde
Matten b. Interlaken liegt, gemäss massgebendem Wohnungsinventar des Bundesamts für Raumentwicklung, bei 11,3%. Dieser Wert war dabei in der jüngeren Vergangenheit keiner markanten Änderung unterworfen. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die bereits heute im geltenden Baureglement festgehaltene Bestimmung, nämlich dass in Wohn-, Misch-, Hotel- und Arbeitszonen eine gewerbliche Beherbergung nicht gestattet ist, wenn sie entweder mehr als 50 Prozent der anrechenbaren Hauptnutzflächen eines Gebäudes beansprucht oder mehr als 10 Betten pro Gebäude angeboten werden, einem unkontrollierten Anstieg des Zweitwohnungsanteils entgegenwirkt. Dennoch wird der Gemeinderat die Situation und die Entwicklung in der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken weiterhin aufmerksam verfolgen, um bei Notwendigkeit entsprechende Massnahmen zu definieren und umzusetzen.

(text:pd/bild:pg)