Matten mit Bauabschlag für Tourismus-Wohnung
Die Gemeinde Matten erteilt für die touristische Nutzung einer Wohnung einen Bauabschlag. Der Grund, dass der Wohnraum die Hauptnutzfläche von 50 Prozent für die Liegenschaft übersteigt, welche zur gewerblichen Beherbergung von Gästen dient. Dieser Verstoss ist auch mit einer Ausnahmenbewilligung nicht auszuhebeln, heisst es in der Medienmitteilung. Damit greift der Artikel 211, welcher am 31. März 2023 ins revidierte Baureglement von Matten aufgenommen wurde.
(text:jkä,pd/symbolbild:pg)