5 April 2021

Matten b. Interlaken: Keine Mobilfunkantennen im Wohngebiet

Ende Januar 2021 wurden der Gemeindeverwaltung 138 Unterschriften von besorgten Bürgerinnen und Bürgern eingereicht, die eine Regelung der Antennenstandorte auf dem Gemeindegebiet begehren. Diese fordern, dass mithilfe einer Planungszone, die der Gemeinde zustehenden bau- und planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten beim Bau von Antennen-Anlagen aller Art zu wahren und die baurechtliche Grundordnung im Hinblick auf eine Regelung zur Steuerung der Antennenstandorte zu überprüfen. Ziel der Forderung ist, die Antennenstandorte wenn immer möglich ausserhalb der Wohnzonen zu erstellen.

Der Gemeinderat nimmt dieses Anliegen der Bevölkerung ernst und hat sich daher entschieden, eine Planungszone zu erlassen, mit dem Zweck, Zeit zu gewinnen und eine koordinierte und gesetzeskonforme Standortplanung für visuell wahrnehmbare Antennen aller Art (GMS, UMTS, Richtfunk etc.) zu erlassen. Namentlich soll das sogenannte Kaskadenmodell ins Baureglement von Matten aufgenommen werden. In den kommenden zwei Jahren soll die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde entsprechend angepasst werden.

(text:pd/bild:unsplash)