4 November 2022

Maskenpflicht in den Spitälern Interlaken und Frutigen

Die Spitäler fmi AG verstärkt ihre Covid-Schutzmassnahmen und führt ab kommenden Montag, 7. November wieder die generelle Maskenpflicht in ihren Betrieben ein. Damit will sie Covid-Übertragungen in ihren Räumen verhindern und krankheitsbedingte Personalausfälle reduzieren.

Die generelle Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren, sowohl bei Spitalaufenthalten, ambulanten Konsultationen, für die Teilnahme an Vorträgen und Kursen sowie für Besucherinnen und Besucher. In der medizinischen Trainingstherapie (MTT) dürfen die Trainierenden am Gerät die Maske abziehen. Für den Besuch einer Covid-Patientin oder eines Covid-Patienten ist das Tragen einer FFP2-Maske nötig. Mit dieser Massnahme will die Spitäler fmi AG Übertragungen in ihren Betrieben verhindern und krankheitsbedingte Personalausfälle reduzieren.

(text:pd /bild:beo)