8 Mai 2023

Mann droht 16 Jahre Haft nach Tötungsdelikt in Burgdorf

Ein 37-jähriger Mann hat sich am Montag vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau für ein Tötungsdelikt verantworten müssen. Er soll im Februar 2018 einen Mann durch Schnitt- und Stichverletzungen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Freiheitsstrafe von insgesamt 16 Jahren.

Der Angeklagte habe am 19. oder 20. Februar 2018 einen 55-jährigen Mann in dessen Wohnung in Burgdorf BE getötet. Die Staatsanwältin ging davon aus, dass der mutmassliche Täter alleine gehandelt habe. Er habe mit einem Messer dem Opfer über 30 Stichwunden zugeführt. Anschliessend habe er ihm mit einem Japanmesser die Kehle durchgeschnitten. Das Opfer sei verblutet und erstickt.

Die zwei Männer kannten sich und seien Kollegen gewesen. Sie hätten sich stets gegenseitig unterstützt, sagte der Angeklagte vor dem Gericht. Der italienische Staatsbürger bestritt die Tat. Er sei zu diesem Zeitpunkt mit seiner Tochter zusammen gewesen.

Die Staatsanwaltschaft habe durch die Spurensicherung und die Ermittlung DNA-Spuren des Beschuldigten an den Messern und an Gegenständen in der Wohnung gefunden. Diese seien mit höchster Wahrscheinlichkeit auf den Angeklagten zurückzuführen, sagte die Staatsanwältin vor dem fünfköpfigen Richtergremium in Burgdorf. Zudem sei das Alibi des Beschuldigten nicht verifizierbar.

Der Beschuldigte erklärte die Spuren damit, dass er wenige Tage zuvor beim Opfer gewesen sei. Am Valentinstag habe er von seinen Eltern Geld genommen, um seiner Ex-Freundin Blumen zu schenken. Er sei jedoch zu seinem Kollegen gegangen, um dort mit ihm Drogen zu konsumieren. Er habe dort auf dem Sofa im Wohnzimmer übernachtet. Am nächsten Tag hätten sich ihre Wege in Bern getrennt.

Das Motiv für das Tötungsdelikt blieb unklar. Für die Staatsanwältin stehe das Delikt in einem Zusammenhang mit Drogen. Schulden oder eine Abrechnung seien ein mögliches Motiv. Sowohl das Opfer als auch der Angeklagte hätten Drogen konsumiert.

Der Angeklagte habe auch mehrmalig gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen. Er habe mit einer ehemaligen Komplizin Drogen gedealt, sagte die Staatsanwältin. Dabei habe es sich um Kokain und Heroin gehandelt. Weiter habe er auch verschiedene Diebstähle und Einbrüche getätigt.

Die weiteren Delikte gestand der Angeklagte grösstenteils. Er habe Drogen in grösseren Mengen gekauft und diese in kleineren Mengen weiterverkauft, erklärte er. Die Delikte habe er mit einer Komplizin begangen, wobei der Beschuldigte ihre Rolle bei diesen Geschäften als nebensächlich schilderte. Mit dieser Frau hat er eine 5-jährige Tochter. Diese lebe bei den Eltern des Beschuldigten.

Die Staatsanwältin forderte für die weiteren Delikte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie einen Landesverweis von acht Jahren. Die Gerichtsverhandlung geht am Dienstag mit dem Plädoyer des amtlichen Verteidigers weiter. Die Urteilseröffnung ist für den 16. Mai angesetzt.

(text:sda/bild:archiv)