Mann auf Fahrleitungsmast legt Bahnverkehr in Olten lahm
Ein Mann ist am frühen Mittwochabend beim Bahnhof Olten auf einen Fahrleitungsmast geklettert und hat damit den Bahnverkehr in Teilen der Deutschschweiz stark gestört. Nach etwa anderthalb Stunden sprang er aus freien Stücken hinunter.
Ob er sich dabei Verletzungen zuzog, war zunächst nicht bekannt. Die Ambulanz kümmere sich um den Mann, sagte ein Sprecher der Solothurner Kantonspolizei der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Zum möglichen Motiv des Mannes war nichts bekannt.
Die Meldung war um 16.40 Uhr bei der Polizei eingegangen. Auch die Feuerwehr stand anschliessend im Einsatz. Der Bahnverkehr kam zum Erliegen, weil im gesamten Grossraum Olten der Bahnstrom sicherheitshalber abgestellt wurde, wie die SBB auf ihrer Website mitteilten.
Der Bahnhof Olten ist einer der Hauptverkehrsknoten im Schweizer Eisenbahnnetz. Entsprechend gross waren die Auswirkungen auf den Bahnverkehr. Im Grossraum Basel, Bern, Luzern und Zürich kam es in der Feierabend-Stosszeit zu Verspätungen und Zugsausfällen. Nach Beendigung der Störung um 19 Uhr gab es am Abend noch Folgeverspätungen
Während der Störung war die Stimmung in mehreren Bahnhöfen etwas angespannt, wie Korrespondenten von Keystone-SDA berichteten. Auf der Berner Welle 7 zum Beispiel standen zahlreiche „gestrandete“ Passagiere und konsultieren ihr Handy. SBB-Angestellte mit gelben Gilets erteilten Auskünfte. Immer wieder kam die Durchsage, dass der Bahnverkehr in Olten eingeschränkt sei.
Die SBB behalfen sich derweil mit einem Ersatzfahrplan, wie sie mitteilten. Da das Passagieraufkommen nach Beendigung der Störung hoch war, riefen sie teilweise dazu auf, eine spätere Verbindung abzuwarten. Wer im Zug sass, sollte sein Gepäck versorgen und nur einen Sitz in Anspruch nehmen.
Im weiteren machten die SBB ihre Kundinnen und Kunden auf den Entschädigungsanspruch gemäss Fahrgastrecht aufmerksam. Bei Verspätungen über 60 Minuten verfügen Fahrgäste über diesen Anspruch. Die Entschädigung beläuft sich ab einer Stunde Verspätung auf 25 Prozent des Billettpreises. Ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Entschädigungen unter fünf Franken zahlen die SBB nicht aus.
(text:sda/bild:keystone)