26 Oktober 2022

Lufthygienegesetz: Liberalisierung der Feuerungskontrolle im Kanton Bern

Weiter spricht sich die BaK für eine Liberalisierung der Feuerungskontrollen aus und beantragt dem Grossen Rat, die vorgesehenen Änderungen im Lufthygienegesetz anzunehmen. Neu sollen Besitzerinnen und Besitzer einer Feuerungsanlage (z.B. einer Heizung) wählen können, wer diese kontrolliert und wann die Kontrollen stattfinden. Bislang legten die Gemeinden bei Öl- und Gasfeuerungen fest, wer die amtliche Kontrolle durchführt. Die BaK befürwortet die vorgesehene Liberalisierung, da sie mehr Spielraum für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bringt, die Zuständigkeiten für sämtliche Feuerungskontrollen vereinheitlicht und einschlägige Prozesse digitalisiert werden.

In Einzelfällen soll es im Rahmen von Rechtsverfahren neu möglich sein, Emissionen von Feuerungsanlagen befristet mittels Videoaufnahme zu überwachen. Eine Minderheit der BaK möchte diese Möglichkeit aus Datenschutzgründen nicht ins Gesetz aufnehmen. Ebenso spricht sich eine Minderheit dagegen aus, klima- und energierelevante Daten einzelner Anlagen für eine Verwendung im öffentlichen Interesse weiterzugeben.

(text:pd/bild:unsplash)