21 Juli 2025

Luchs auf der Alp Tschingel: Kritik am Kanton

Auf der Alp Tschingel kam es nach mehreren Luchsrissen zu einem verfrühten Alpabzug. Rund zehn Schafe sollen dem Luchs zum Opfer gefallen sein. Dennoch hat der Kanton Bern das Tier nicht zum Abschuss freigegeben. Das Konzept Luchs Schweiz verlangt mindestens 15 gerissene Nutztiere in einem Schadensperimeter von 5 Kilometern innerhalb von 12 Monaten. Diese Kriterien können die betroffenen Kantone in Ausnahmefällen mit der Zustimmung des Bundes allerdings lokalen und regionalen Gegebenheiten anpassen. Der Kanton Bern hat jedoch kein solches Gesuch gestellt.

Daran stört sich nun die Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren im Kanton Bern. Der Präsident Thomas Knutti hat am 9. Juli mit der kantonalbernischen Jadginspektorin das Gespräch gesucht, allerdings nicht das gewünschte Resultat erreicht. Er hat sich deshalb in einem Brief nun an den zuständigen Regierungsrat gewandt. Darin fordert er die Vergütung aller toten und vermissten Tiere und den sofortigen Abschuss des schadensstiftenden Luchses. Nach seinem Wissenstand, so Knutti, werde die betroffene Alp wohl nicht mehr bestossen, worin er einen Ausnahmefall zum Konzept Luchs gegeben sieht. Er sieht durch das Vorgehen des Kantons in diesem Fall das Vetrauen der Begbevölkerung in die Verwaltung in Bern schwinden und sieht als mögliche Folge illegale Luchsabschüsse.

(text:csc/bild:unsplash)