6 September 2021

Lohnausweise für Milizfeuerwehr-Einsätze abschaffen

Lohnausweise für Milizfeuerwehreinsätze welche steuerfrei sind sollen abgeschafft werden. Dies fordert SVP Grossrat Thomas Knutti.

Im Rahmen der Qualitätskontrolle der Lohnausweise für Entschädigungen für Tätigkeiten bei der Feuerwehr (Milizfeuerwehr) werden die Gemeinden von der Finanzdirektion neu aufgefordert, sämtliche steuerfreien und steuerbaren Entschädigungen für den Feuerwehrdienst in einem Lohnausweis zu bescheinigen, auch wenn nur ein Betrag unter 5000 Franken ausgerichtet wurde.

Gemäss Artikel 29 Absatz 1 Bst. g StG sind Entschädigungen für die Kerntätigkeiten der Milizfeuerwehr (steuerfreier Sold) bis zu 5000 Franken pro Jahr steuerfrei. Für die Gemeinde entsteht mit dieser neuen Forderung ein zusätzlicher und unnötiger administrativer Aufwand. In der Gemeinde Därstetten müssen zum Beispiel zusätzlich über 70 Lohnausweise mit Beträgen um 100 bis 500 Franken ausgestellt werden. Ebenfalls wird dadurch der Anreiz Milizfeuerwehrdienst zu leisten ein weiteres Mal geschwächt. Wieso unsere Verwaltungsdirektionen immer wieder solche unnötigen Aufgaben fordern, ist für Thomas Knutti, Gemeindepräsident von Därstetten nicht nachvollziehbar.

Die Berner Regierung schreibt in ihrer Antwort: „Nach Auffassung des Regierungsrates ist es richtig, wenn im Kanton Bern – wie in den anderen Kantonen – für das Ausfüllen des Lohnausweises auf die entsprechende Wegleitung des Bundes abgestellt wird. Ein genereller Verzicht auf die Deklaration von Entschädigungen unter 5’000 Franken kommt nicht in Frage, da Entschädigungen für Tätigkeiten ausserhalb der Kernaufgaben immer steuerbar sind.
Es ist deshalb sinnvoll, wie bisher sämtliche Leistungen im Lohnausweis auszuweisen und in Ziffer 15 festzuhalten, welcher Teil auf Sold für Kernaufgaben bzw. auf übrige Entschädigungen entfällt. Ein Verzicht auf die konsequente Deklaration von Lohneinkünften würde zu Unsicherheiten und Ungleichbehandlungen führen.“ Darum lehnt der Regierungsrat die Motion ab.

Thomas Knutti hingegen liest aus der Antwort ein Missverständnis. Wenn in der Gemeinde sowieso ein Lohnausweis mit steuerbarem Einkommen ausgestellt wird, ist eine Ergänzung mit dem geleisteten Milizeinsatz auch für ihn nachvollziehbar. Jedoch nicht, wenn ein Lohnausweis alleine mit einem steuerfreiem Einkommen von 100.- oder 200.- ausgestellt werden müsse. Jedenfalls will er nochmals bei der Finanzdirektion des Kantons Bern anklopfen und die Sachlage erneut klären.

(text:pd&ch/bild:unsplash)