Leissigen: Rechtliche Klarheit für das ehemalige Gipsfabrik-Areal
Die Einwohnergemeinde Leissigen bringt Ordnung in die Planung des Areals «Bad» am Thunersee. Obwohl das Gelände der ehemaligen Rigips AG seit Jahrzehnten industriell genutzt wird, liegt es faktisch noch immer ausserhalb der Bauzone. Dieser unbefriedigende Zustand soll nun durch die neue Überbauungsordnung korrigiert werden. Ziel ist es, das Fabrikareal am See rechtlich vollständig vom oberhalb gelegenen Steinbruch zu entflechten und die zonengerechte Nutzung langfristig zu sichern.
Durch die Einzonung werden nicht nur die bestehenden Anlagen wie die Steinmühle und der Gleisanschluss planungsrechtlich abgesichert, sondern auch klare Regeln für die Baugestaltung und den Naturschutz – etwa für dort ansässige Fledermausarten – geschaffen. Die öffentliche Auflage bildet den nächsten Schritt in diesem Verfahren, bevor die Gemeindeversammlung voraussichtlich im November 2026 über die Vorlage entscheidet.
(text:tki/bild:www.geo.admin.ch)