18 September 2025

Kriterium „Unverzichtbarkeit“ – Spitalrettung um jeden Preis?

Bis heute (19.September 2025) dauerte die Vernehmlassung zur Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes. Die vorgeschlagene Teilrevision verfolgt zwei Ziele: Erstens soll die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung von versorgungsrelevanten Listenspitälern verbessert werden. Zweitens soll mit der Revision die Grundlage für die Einführung einer digitalen Gesundheitsplattform geschaffen werden.

Ernst Wandfluh als Präsident der Planungsregion Kandertal hat zusammen mit der Bergregion Obersimmental-Saanenland eine Stellungsnahme verfasst. In ihrer Stellungnahme befürworten sie die Möglichkeit von Unterstützungsmassnahmen des Kantons in Form von Bürgschaften und Darlehen bei Liquiditätsengpässen von Spitälern. Sie fordern aber, dass die Voraussetzungen für eine Vergabe klarer umschrieben werden. Namentlich das Kriterium der Unverzichtbarkeit muss der Lage von Regionalspitälern im Berggebiet Rechnung tragen. Auf die Frage, ob Spitäler in Bergregionen somit um jeden Preis gerettet werden sollten, antwortet Ernst Wandfluh gegenüber Radio BeO, dass Spitäler grundsätzlich privatrechtliche Unternehmen sind, welche jedoch in einem sensiblen Bereich arbeiten. Dabei dürfe es auf keinen Fall geschehen, dass ländliche Regionen plötzlich keine medizinische Grundversorgung mehr erhalten.

Weiter biete die geplante digitale Gesundheitsplattform auch in zentrumsfernen Regionen des Berner Oberlandes Chancen, um eine gute integrierte medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Die Digitalisierung dürfe aber keinesfalls als verkapptes Sparinstrument verwendet werden.

(text:chl&pd/bild:unsplash)