24 Oktober 2023

Frutigen: Kredit für familienexterne Kinderbetreuung

Seit Januar 2020 werden in der Gemeinde Frutigen, basierend auf den kantonalen gesetzlichen Grundlagen und dem kommunalen Reglement, Betreuungsgutscheine ausgegeben. Der Kanton
beteiligt sich mit 80% an den Kosten für die Betreuungsgutscheine. Um den aktuellen sowie den zukünftigen Bedarf an Betreuungsgutscheinen decken zu können, hat der Gemeinderat einem
jährlichen Kredit von CHF 50’000.00 zugestimmt. Dieser Verpflichtungskredit für wiederkehrende Ausgaben liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Deshalb wird diese Krediterhöhung den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Nettokosten dürfen den jährlichen Betrag von CHF 50’000.00 nicht übersteigen. Deshalb bleibt das Reglement zur familienexternen Kinderbetreuung der Gemeinde Frutigen weiterhin
bestehen.

(text:pd/foto:pg)