18 August 2021

Kommandant der Berner Kantonspolizei soll neuer Bundesanwalt werden

Stefan Blättler, der Kommandant der Berner Kantonspolizei, soll die Nachfolge von Michael Lauber antreten und neuer Bundesanwalt werden. Die Gerichtskommission hat am Mittwoch einstimmig beschlossen, Blättler dem Parlament zur Wahl vorzuschlagen. Damit steht nach langer Suche ein möglicher Nachfolger Laubers bereit.

Nach einem externen Evaluationsverfahren und einem zweistufigen Anhörungsverfahren sei die Kommission einstimmig zum Schluss gelangt, dass Stefan Blättler alle Qualitäten aufweise, die es heute für dieses Amt brauche, schreibt die Gerichtskommission am Mittwoch in einer Mitteilung. Er hat sich gegen rund ein Dutzend Bewerberinnen und Bewerber durchgesetzt.

Die Gerichtskommission begründet ihre Wahlempfehlung mit der langjährigen Erfahrung in der Strafverfolgung und den umfassende Führungskompetenzen Blättlers. Er bringe zudem die erforderlichen persönlichen Fähigkeiten für die Leitung der Bundesanwaltschaft mit. Gemäss Mitteilung spricht Blättler fliessend deutsch, französisch, italienisch und englisch.

Blättler leitet seit 2006 als Kommandant die Berner Kantonspolizei. Das Polizeikorps umfasst gemäss Website der Kantonspolizei mehr als 2500 Mitarbeitende. Seine Karriere bei der Polizei begann er demnach 1989 als Offizier bei der Kriminalpolizei Bern. 1993 übernahm er als Chef die Regionalpolizei Seeland–Berner Jura und 1995 zusätzlich die Funktion des Kommandanten-Stellvertreters. Ab 2003 war er hauptamtlich stellvertretender Kommandant der Kantonspolizei Bern.

Blättler wuchs als Sohn des damaligen Nidwaldner Polizeikommandanten im Kanton Nidwalden auf. Er studierte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Neuenburg und war Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht. 1987 promovierte er. Seine Laufbahn führte ihn zudem nach Genf, wo er bei der UBS einen Stage machte.

Blätter ist heute zudem unter anderem Präsident des Stiftungsrates des Schweizerischen Polizei Institutes (SPI) und Strategischer Leiter Disaster Victim Identification (DVI). Seine Lehrtätigkeit führte er derweil weiter, beispielsweise an der Universität Bern mit einem Lehrauftrag für Nebenstrafrecht und Kriminalistik.

Blätter machte sich in Bern und weit darüber hinaus einen Namen als zugänglicher, aber konsequenter Kommandant mit Weitblick und grosser Sachkenntnis.

Wenn die Bundesversammlung die Zustimmung gibt – die Wahl soll voraussichtlich am 29. September 2021 erfolgen, – endet damit die lange Suche nach der Nachfolge Laubers. Die Stelle des Bundesanwalts ist seit rund einem Jahr vakant. Die Leitung der Bundesanwaltschaft teilen sich derzeit die zwei stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Jacques Rayroud.

Der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauber bot nach monatelanger Kritik an seiner Amtsführung und mutmasslichen Ungereimtheiten bei den Ermittlungen im Verfahrenskomplex rund um den Weltfussballverband (Fifa) seinen Rücktritt an und reichte darauf seine Kündigung ein. Lauber schied per Ende August 2020 vorzeitig aus dem Amt aus.

Die Gerichtskommission schrieb die Stelle seither bereits drei Mal aus, weil sie keine überzeugende Kandidatur für Laubers Nachfolge gefunden hatte. Zuletzt waren zwei Frauen und ein Mann im Rennen. Es waren Maria-Antonella Bino, Lucienne Fauquex und Félix Reinmann.

Beworben hatte sich unter anderen auch Thomas Würgler, der pensionierte frühere Kommandant der Zürcher Kantonspolizei. Der 66-Jährige hatte seine Kandidatur Anfang Januar öffentlich gemacht, fiel aber nach der Anhörung der Gerichtskommission Anfang Jahr aus dem Rennen – wohl wegen der geltenden Alterslimite von 65 Jahren.

Um die Zahl der potenziellen Kandidierenden zu erhöhen, soll die Alterslimite für die Stelle der Bundesanwältin beziehungsweise des Bundesanwalts auf 68 Jahre angehoben werden. Eingebracht hatte das Anliegen die Rechtskommission des Ständerats. Der Ständerat gab dieser in der vergangenen Frühjahrssession oppositionslos Folge. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. In Kraft gesetzt werden soll die Erhöhung der Altersgrenze auf den 1. Januar 2022.

(text&bild:keystone-sda)