13 Februar 2023

Knatsch um „Rodung“ im Thuner Bonstettenpark

Pro Natura Region Thun erhebt Einsprache gegen die Rodung von 47 BĂ€umen in einer geschĂŒtzten Baumhecke am SĂŒdende des Bonstettenpark (Seewinkel).

Der Vorstand von Pro Natura Region Thun kann der FĂ€llung von 37 gesunden BĂ€umen in einer geschĂŒtzten Baumhecke nicht zustimmen. Denn nationale, kantonale und kommunale Gesetzte verunmöglichen eine Rodung einer Hecke in dem geplanten Umfang. Im Baumerhaltungsgebiet, wo der Bonstettenpark nach neuem Baureglement der Stadt Thun liegt, sind grundsĂ€tzlich grosse BĂ€ume zu erhalten. Zudem liegt kein Gutachten eines Baumpflegespezialisten mit eidg. Fachausweis zum vorliegenden Zustand der BĂ€ume vor, schreibt Pro Natura Region Thun heute in einer Mitteilung.

„All das sind genĂŒgend GrĂŒnde mit dieser ca. 100 jĂ€hrigen Baumhecke sorgsam umzugehen und sich an die geltenden Gesetze und Richtlinien zu halten. Die Hecke ist ein Lebensraum von Pflanzen und Tieren, welche durch die geplanten Abholzung von der HĂ€lfte des Baumbestandes ihren Lebensraum verlieren.“ sagt die PrĂ€sidentin von Pro Natura Region Thun, Suzanne Albrecht. Dazu prĂ€ge der GrĂŒngĂŒrtel als rĂ€umliches Element den Park und grenzt von der nachtrĂ€glich gebauten Siedlung ab, so Albrecht.

Gegen die von Pro Natura formulierten VorwĂŒrfe wehrt sich die Stadt Thun aber vehement. Aus der Sicht des Thuner Bauvorstehers Reto Schertenleib handle es sich beim Vorhaben nicht um eine Rodung, sondern um eine punktuelle Wegnahme von gewissen BĂ€umen. Dabei stehe vor allem die Sicherheit im Vordergrund. Weil gewisse BĂ€ume diese aber nicht mehr gewĂ€hrleisten, sei die FĂ€llung der BĂ€ume notwendig. Die Stadt Thun will aber nicht nur BĂ€ume fĂ€llen, sondern auch neue pflanzen. Mit der Bepflanzung von einheimischen BĂ€umen und StrĂ€uchern möchte die Stadt Thun die BiodiversitĂ€t zusĂ€tzlich steigern, ergĂ€nzt Schertenleib. Dass die Stadt Thun kein Gutachten eines eidgenössischen Baumpflegespezialisten machen liess, habe damit zu tun, dass direktionsintern bereits eines gemacht wurde. Die Stadt Thun wartet jetzt die Auflage- und Einsprachefrist ab und wird zu gegebener Zeit eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

(text:pd,jae,ola/bild:zvg Stadt Thun)