Knapp zwei Drittel der Bahnhöfe in der Schweiz sind barrierefrei
65 Prozent der Bahnanlagen in der Schweiz sind teilweise oder vollständig barrierefrei. Im Busverkehr ist die Hälfte aller Haltestellen für Menschen mit Beeinträchtigung ohne Einschränkung benutzbar.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet Betreiberinnen von Bahnhöfen, diese bis Ende 2023 barrierefrei umzubauen. Stand Ende 2025 seien 1168 der rund 1800 Bahnhöfe hindernisfrei nutzbar, weitere 193 sollen bis 2029 folgen, so die Bilanz eines Standberichtes des Bundesamtes für Verkehr zum aktuellen Stand der Umsetzung des BehiG. Da zuerst grössere Bahnhöfe baulich modernisiert wurden, können 83 Prozent aller Reisenden von hindernisfreien Bahnhöfen profitieren. Bis 2029 sollen es 87 Prozent sein.
Dennoch bleiben 454 Bahnhöfe mit Anpassungsbedarf, von denen 261 erst nach 2029 umgesetzt werden, wie der den Medien am Dienstag vorgestellte Bericht zeigte. Hauptgründe für die Verzögerungen seien fehlende Ressourcen bei der Planung und fehlendes Personal sowie finanzielle Engpässe. Mit der Leistungsvereinbarung 2025-2028 habe der Bund aber zusätzliche Mittel im Umfang von 250 Millionen Franken gesprochen.
Obwohl die gesetzliche Frist des BehiG bereits Ende 2023 abgelaufen sei, verlangsame sich die Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr (ÖV), teilte der Behindertendachverband Inclusion Handicap am Dienstag mit. Am Runden Tisch von Verkehrsminister Albert Rösti seien verbindliche Zusagen von Behörden und ÖV-Unternehmen ausgeblieben.
Inclusion Handicap fordert angesichts der Verzögerungen die Einsetzung einer Task-Force. Diese solle Blockaden bei der Umsetzung und Finanzierung identifizieren. „Menschen mit Behinderungen ziehen gegenüber neuen Grossprojekten klar den Kürzeren“, liess sich Co-Präsidentin Olga Manfredi in der Mitteilung zitieren. Es gebe keine Inklusion ohne barrierefreien öffentlichen Verkehr.
(text:pmu/bild:unsplash)