28 November 2025

KMUs sollen im Kanton Bern von Kirchensteuer befreit werden

Gestützt auf das Postulat «Freiwillige Kirchensteuer für juristische Personen» (M 128-2023) hat der Regierungsrat verschiedene Varianten zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer für Unternehmen geprüft. Heute können Unternehmen im Unterschied zu natürlichen Personen nicht durch einen Kirchenaustritt von der Steuer befreit werden. Nun legt der Regierungsrat seine Empfehlungen für eine Anpassung der Kirchensteuer juristischer Personen vor.

Der Regierungsrat schlägt eine steuerliche Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700 000 Franken vor. Dadurch würden bis zu 97 Prozent der Unternehmen im Kanton Bern von der Kirchensteuer entlastet. Sie könnten künftig frei entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten. Damit wird die Religionsfreiheit berücksichtigt. Die Besteuerung gewinnstarker Unternehmen soll bestehen bleiben, um ihre soziale Verantwortung zu bewahren. Diese stand bei der Einführung der Kirchensteuerpflicht im Jahr 1939 im Vordergrund. Die entstehenden Mindereinnahmen für die Kirchengemeinden werden auf rund 9 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

(text:pd/bild:unsplash)