8 Oktober 2021

Kiesen: Beschwerden zu Dorf- und Schulentwicklung chancenlos

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kiesen stimmten am 16. Mai 2021 einem Planungskredit für die Dorf- und Schulentwicklung zu. Gegen diese Abstimmung erhoben vier Personen Beschwerde mit der Begründung, die Informationen im Vorfeld der Abstimmung seien intransparent und unvollständig gewesen. Da im Kanton Bern eine 10-tägige Beschwerdefrist gegen Vorbereitungshandlungen von Abstimmungen und Wahlen gilt, tritt der Regierungsstatthalter nicht auf die Beschwerden ein.

Die vier Beschwerdeführenden beantragen die Ungültigerklärung des Abstimmungsresultates sowie eine erneute Abstimmung unter Ansetzung einer Gemeindeversammlung mit öffentlicher Diskussion unter Vorlage von schriftlichen Offerten. Sie rügten vor allem eine unzureichende und intransparente Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger durch die Gemeinde in Bezug auf die Abstimmung.

Der Regierungsstatthalter hat einen Nichteintretensentscheid gefällt. Die zu beurteilenden Rügen betrafen Vorbereitungshandlungen von Abstimmungen. Für solche gilt eine 10-tägige Beschwerdefrist ab Eröffnung oder Veröffentlichung des fraglichen Aktes. Die Beschwerden erfolgten jedoch alle verspätet und insbesondere erst nach Feststehen des Abstimmungsresultates, was zu verhindern Sinn und Zweck der kurzen Beschwerdefrist ist. Die relativ kurze Frist von zehn Tagen bezweckt gerade, dass Mängel möglichst noch vor der Wahl oder Abstimmung behoben werden können und Letztere nicht wiederholt werden müssen. Dadurch soll das Vertrauen in das Funktionieren der Demokratie geschützt werden. Dies gebietet der Grundsatz der  Verfahrensökonomie und das Gebot des Handelns nach Treu und Glauben.

(text:pd/bild:beo)