30 April 2025

Keine Sterilisation von Problemwölfen im Kanton Bern

Die Finanzkommission lässt die Idee der Sterilisation von Problemwölfen fallen. Dies, nachdem Sie die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mir regulierbarem Grossraubtierbestand!» geprüft hat. Sie hält jedoch an ihrem Gegenvorschlag zur Initiative fest. Damit können Regelungen zu Grossraubtieren auf Gesetzesstufe verankert werden. Eine Regelung auf Verfassungsebene wäre nach Meinung der Kommissionsmehrheit nicht stufengerecht.

In ihrem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» sah die Finanzkommission (FiKo) vor, als Alternative zum Abschuss die Sterilisation von schadenstiftenden Wölfen zu prüfen. Diese Idee hat sich in der Vernehmlassung als klar nicht mehrheitsfähig erwiesen. Obwohl die Mitte, FDP, SVP und EDU die Schaffung der Möglichkeit zur Sterilisation nicht vollständig ablehnten, waren sie aufgrund der fehlenden praktischen Erfahrungen und der potenziell hohen Kosten trotzdem skeptisch. Alle anderen Vernehmlassungsteilnehmenden haben sich negativ zum Vorschlag geäussert. Aufgrund des klaren Übergewichts der ablehnenden Rückmeldungen hat die FiKo entschieden, den entsprechenden Passus in ihrem Gegenvorschlag ersatzlos zu streichen. Der Gegenvorschlag bleibt bestehen.

Das Initiativkomitee hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens in Aussicht gestellt, zu einem bedingten Rückzug seiner Initiative bereit zu sein, wenn die vorliegende Gesetzesvorlage vom Grossen Rat materiell unverändert verabschiedet wird. Wenn der Grosse Rat dem Gegenvorschlag zustimmt und kein Referendum dagegen ergriffen wird, werden die Bestimmungen im JWG Rechtskraft erlangen, und es findet keine Volksabstimmung über die ursprüngliche Initiative statt.

Der Grosse Rat berät den Gegenvorschlag in erster Lesung in der Sommersession 2025.

(text:pd+ath/bild:pixabay)