7 September 2021

Keine Rente mehr für ehemalige Regierungsräte

Im Kanton Bern erhalten künftig aus der Kantonsregierung abgetretene Regierungsmitglieder keine Ruhestandsrente mehr. Stattdessen werden sie Anrecht haben auf eine befristete Gehaltsfortzahlung.

Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag das Gesetz über die finanziellen Leistungen an Mitglieder des Regierungsrats entsprechend abgeändert. Eine zweite Lesung gibt es nicht mehr; der Grosse Rat entschied, das Geschäft in einem einzigen Durchgang zu revidieren.

Heute haben zurückgetretene oder abgewählte Regierungsmitglieder Anspruch auf eine Ruhestandsrente – unabhängig vom Alter zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Das schien dem Grossen Rat nicht mehr zeitgemäss. Im November 2018 gab er der Kantonsregierung den Auftrag, eine Gesetzesrevision auszuarbeiten.

Die «fürstliche Unterstützung» von Alt-Regierungsräten sei angesichts von Sparanstrengungen der öffentlichen Hand nicht nachvollziehbar, sagte damals Motionär Martin Egger (GLP/Frutigen).

Neu sollen nun die Ex-Regierungsmitglieder während maximal drei Jahren 65 Prozent des ordentlichen Gehalts eines Regierungsmitglieds erhalten.

(text:sda/bild:unsplash)