11 Dezember 2023

Keine Entschädigung für vermisste Nutztiere im Kanton Bern

Alt Grossrat Thomas Knutti aus Weissenburg verweist in seiner Motion vom Juni 2023 auf die Problematik, dass in den Bergen vermehrt Gänsegeier unterwegs seien. Diese würden von Grossraubtieren gerissene Nutztiere innert Stunden vollständig verwerten. Dies habe zur Folge, dass keine Kadaver mehr gefunden würden und zahlreiche Nutztiere als vermisst gälten.

Der Kanton Bern solle eine gesetzliche Grundlage erarbeiten, um nachweisbare, aber ohne mögliche DNA-Probe vermisste Nutztiere zu vergüten. Ausserdem soll der Kanton seinen Spielraum für Kulanz-Entschädigungen nutzen.

Kommt es zu einem Riss, beurteilt die Wildhut den Schaden unter anderem anhand der Verletzungen, der Situation vor Ort und anderen Kriterien, wie etwa Spuren. Eine DNA-Probenahme sei dafür im Normalfall nicht notwendig, schreibt der Regierungsrat.

Daran will der Regierungsrat auch festhalten. Eine grundsätzliche Entschädigung verschwundener Nutztiere würde ein falsches Signal aussenden, «vor allem auch hinsichtlich einer verantwortungsbewussten und professionellen Tierhaltung».

Die Anliegen der Motion würden bereits mehrheitlich im Rahmen des geltenden Rechts umgesetzt, heisst es von Seiten des Regierungsrats. Eine Gesetzesänderung hält er nicht für zweckmässig und lehnt deshalb den Vorstoss ab. Das letzte Wort wird das Berner Kantonsparlament haben.

(text:sda/bild:pixabay)