8 September 2026

Keine Bargeld-Annahmepflicht im Kanton Bern

Bei gewissen Events sowie in Restaurants oder Bars kann man mittlerweile teilweise nur noch „cashless” bezahlen, also mit Twint oder Karte. Eine SVP-Motion im Grossen Rat wollte diese Entwicklung stoppen. Gefordert wurde eine gesetzliche Pflicht, weiterhin auch Bargeld anzunehmen. Der Grosse Rat hat dieser Forderung nun jedoch eine Absage erteilt.

Mit seiner Motion wollte der SVP-Grossrat Nils Fiechter das Recht auf Bezahlung mit Bargeld gesetzlich verankern. Öffentliche Veranstaltungen sowie Restaurants, Hotels, Bars und weitere Betriebe wären damit verpflichtet worden, Bargeld weiterhin zu akzeptieren. Die Mehrheit des Berner Grossen Rates sieht das jedoch anders. Nach einer längeren Debatte lehnte das Parlament die Motion mit 99 zu 47 Stimmen bei fünf Enthaltungen ab. Auch der Mitte-Grossrat René Mäder aus Kandersteg, ursprünglich Mit-Motionär, spricht sich inzwischen gegen eine gesetzliche Bargeld-Annahmepflicht aus. Und auch die Berner Regierung hatte Bedenken. Ihrer Meinung nach soll es den Unternehmen überlassen bleiben, welche Zahlungsmittel sie akzeptieren – ähnlich wie bei einer Menükarte, in die sich der Staat ebenfalls nicht einmischt. Das sagt Regierungsrat Raphael Lanz.

Damit ist klar: Im Kanton Bern gibt es keine gesetzliche Pflicht, Bargeld anzunehmen. Das Parlament hat die Motion abgelehnt und somit entschieden, dass die Betriebe weiterhin selbst bestimmen können, welche Zahlungsmittel sie akzeptieren.

(text:pmu/bild:unsplash)