Kantonswechsel von Moutier – Datum ist formell bestätigt
Die beiden Kantonsregierungen sehen vor, dass einzelne Konkordatsbestimmungen vorzeitig per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die vorzeitigen Vollzugsvereinbarungen sollen insbesondere die Reorganisation der römisch-katholischen Kirchgemeinde Moutier und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Moutier per 1. Januar 2026 sowie den Austausch bestimmter Steuerdaten zwischen den beiden Kantonen ermöglichen.
Diese Entscheidungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Bundesversammlung der Gebietsveränderung zwischen den Kantonen zustimmt. Die entsprechende Abstimmung in den eidgenössischen Räten wird voraussichtlich in der Frühjahrs- oder Sommersession 2025 stattfinden.
(text:pd&chl/bild:unsplash)