Kantonsregierung: Zweitliegenschaftssteuer soll kommen
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(02:41)
Der Regierungsrat will den Berner Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, eine zusätzliche Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen. Dazu müssen die Kantonsverfassung und das Steuergesetz angepasst werden. Die Verfassungsänderung unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung, während die Steuergesetzrevision durch den Grossen Rat erfolgen kann. Gemeinden, die diese Steuer einführen möchten, müssen anschliessend ebenfalls ihre Rechtsgrundlagen anpassen.
Der Regierungsrat reagiert mit diesem Entscheid auf den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften, der in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025 sowohl im Kanton Bern (55,26 % Zustimmung) wie auch schweizweit (57,73 % Zustimmung) gutgeheissen wurde. Indirekt wurde damit auch der Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung des Eigenmietwertes) gutgeheissen.
„Es ist ein positives Zeichen von Bern. Die Besitzende der Zweiliegenschaften an den Kosten der Gemeinde zu beteiligen, ist nur fair“, sagt Lenks Gemeindepräsident René Müller. Die Zweitliegenschaftsbesitzenden aber so richtig zur Kasse zu beten, sei aber nicht die Meinung.
Wann der Systemwechsel in Kraft tritt, wurde vom Bundesrat bisher nicht beschlossen. Der Regierungsrat wird sich zur Umsetzung des Systemwechsels deshalb zu einem späteren Zeitpunkt äussern, wenn dieser und weitere wichtige Entscheide auf Bundesebene (beispielsweise zum Entlastungspaket 27) getroffen wurden.
Bildlegende: ein Blick auf die Gemeind Lenk im Simmental
(text:pd,jae/bild:zvg gemeinde lenk)