13 November 2023

Kantonsregierung soll Bericht zur BEKB vervollständigen

Die Finanzkommission beantragt, den regierungsrätlichen Bericht zum Rechtsgutachten zur Kantonsbeteiligung an der Berner Kantonalbank AG zurückzuweisen. Der Regierungsrat soll in einem Bericht die drei Varianten Status Quo, Minderheitsbeteiligung oder vollständige Aufgabe der Beteiligung ergebnisoffen darstellen. Dieser Bericht soll dann als Grundlage für einen Grundsatzbeschluss dienen. Zudem hat die Finanzkommission weitere Kredite und Berichte für die Wintersession vorberaten.
Ein vom Regierungsrat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass eine Reduktion der kantonalen Mehrheitsbeteiligung an der Berner Kantonalbank AG (BEKB) auf unter 50 Prozent ohne Revision der Kantonsverfassung nicht möglich sei. Ein allfälliger Verzicht auf die kantonale Mehrheitsbeteiligung würde somit eine Volksabstimmung erfordern.
Die Finanzkommission (FiKo) stimmt den Schlussfolgerungen des Gutachtens nicht vollumfänglich zu. Sie erachtet die Schlussfolgerungen des Gutachtens zumindest nicht als rechtlich zwingend, auch weil eine ähnlich formulierte Bestimmung in der Zürcher Kantonsverfassung so ausgelegt wird, dass eine Minderheitsbeteiligung ohne Verfassungsänderung möglich sei. Auf der Basis des Gutachtens schlägt der Regierungsrat in seinem Bericht vor, auf weitere Aktivitäten in der Sache zu verzichten und insbesondere die das Rechtsgutachten auslösende Motion «Der Kanton Bern schafft die rechtlichen Grundlagen, um die Aktienmehrheit an der BEKB abzugeben» abzuschreiben.
Die FiKo hingegen beantragt dem Grossen Rat, den vorliegenden Bericht zurückzuweisen und ihn durch den Regierungsrat so erweitern zu lassen, dass er als Basis für einen Grundsatzbeschluss des Grossen Rates dienen kann. Im Bericht sollen die drei Varianten Status Quo (Mehrheitsbeteiligung), Minderheitsbeteiligung oder vollständige Aufgabe der Beteiligung ergebnisoffen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen nebeneinander dargestellt werden.
(text:pd/bild:zvg bekb)