6 September 2023

Kantonsparlament will Handänderungssteuergesetz lockern

Das Kantonsparlament will das Gesetz der Handänderungssteuer anpassen. Diese Steuer zahlt in der Regel der Käufer eines Hauses. Das kann aber auch anders gehandhabt werden. Dazu gab es bis jetzt ausschliesslich bei einer reinen Wohnnutzung Steuerbefreiungen. Durch diese schwammigen Regelungen kam es im Kanton Bern immer wieder zu Beschwerden.

Nun soll es auch noch bei anderen Ausnahmen Steuerbefreiungen geben. Dagegen wehrte sich die Kantonsregierung erfolglos. Der Vorstoss des Zweisimmner Mitte-Grossrat Matthias Matti wurde mit 98 Ja- zu 47 Nein-Stimmen angenommen.

(text:jae/bild:pixabay)