14 Oktober 2021

Kantonaler Richtplan nach erfolgreicher e-Mitwirkung aktualisiert

Der Regierungsrat hat eine Aktualisierung des kantonalen Richtplans verabschiedet. Der Richtplan enthält Anpassungen im Bereich Mobilität, Abbau und Deponie sowie Natur- und Landschaftsschutz. Auf grosses Interesse stiess die erstmals elektronisch durchgeführte Mitwirkung und Vernehmlassung.

Der Richtplan Kanton Bern ist das Führungsinstrument des Regierungsrats zur Steuerung der räumlichen Entwicklung des Kantons. Damit er aktuell bleibt, wird er alle zwei Jahre überprüft und wo nötig angepasst. Der Regierungsrat hat die Richtplananpassungen `20 nach der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung und der Vorprüfung durch den Bund beschlossen.

Die wichtigsten Anpassungen

  • Die Richtplaninhalte «Natur und Landschaft schonen und entwickeln» wurden grundsätzlich überprüft und angepasst. Sie wurden mit der Strategie Biodiversität des Regierungsrats in Einklang gebracht. In der öffentlichen Mitwirkung wurde dieses Thema häufig kommentiert: Die Aufnahme des Themas Biodiversität in den Richtplan wurde in mehreren Stellungnahmen explizit begrüsst. Andere Mitwirkende wehrten sich dagegen mit der Befürchtung, dass damit vermehrte Aufgaben auf sie zukommen oder das Thema ein höheres Gewicht in der Abwägung der Interessen bekommen würde. Mit gewissen Präzisierungen im Text soll den Vorbehalten Rechnung getragen werden.
  • Im Bereich Mobilität werden neue, raumplanerisch abstimmungsbedürftige Vorhaben des öffentlichen Verkehrs aufgenommen und abgeschlossene aus dem Richtplan entlassen. Bei den Vorgaben für verkehrsintensive Vorhaben wird neu ein Planungswert für den ganzen Perimeter als Hinweis genannt. In der Mitwirkung war dies Anlass zur Befürchtung, dass dies eine Erhöhung der Fahrtenzahl bedeute. Dies ist nicht der Fall, sondern dient einer besseren generellen Abstimmung von Siedlung und Verkehr
  • Im Bereich Abbau und Deponie werden Standorte aus den revidierten regionalen Richtplänen Abbau, Deponie, Transport (ADT) der Regionalkonferenzen und Regionen in den kantonalen Richtplan überführt. Die unterirdische Gewinnung von Hartschotter und die Einlagerung von Schüttgut am Standort Därliggrat, die neu in den Richtplan aufgenommen wird, wurde in der Mitwirkung befürwortet – es wurden aber Anforderungen für die weitere Konkretisierung des Vorhabens formuliert.
  • Bei den Anlagen zur Windenergieproduktion werden die neuen Anforderungen des revidierten Energiegesetzes aufgenommen, wonach grössere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im nationalen Interesse liegen. Dies führte in der Mitwirkung zu gegensätzlichen Stellungnahmen von Befürwortern und Gegnern der Windenergie. Die Massnahme wurde aufgrund der Anforderungen aus der Vorprüfung durch den Bund geringfügig angepasst.

Der aktualisierte Richtplan, die Richtplan-Gesamtkarte sowie der Mitwirkungsbericht sind hier einsehbar.

(text:pd/bild:beo)