Kantonale Schiffreinigungspflicht ab Mitte September
Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht bei Gewässerwechseln von Schiffen reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten. Diese werden oft unbeabsichtigt zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt. Die Melde- und Reinigungspflicht wird für immatrikulierte Schiffe gelten. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen.
Der Grosse Rat fordert die Einführung einer Schiffsmelde- und -reinigungspflicht mit der Annahme der Motion «Keine Weiterverbreitung von Quaggamuscheln». Eine solche gilt bereits in den Kantonen der Zentralschweiz. Weitere Kantone prüfen derzeit eine Einführung. In einem ersten Schritt wird der Kanton Bern die Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe per Allgemeinverfügung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes einführen. Die neue Regelung soll ab 23. September 2024 gelten. Ab 1. Januar 2025 würde die Allgemeinverfügung durch das Dekret des Grossen Rates abgelöst. Die Beratungen im Grossen Rat werden in der Herbstsession 2024 stattfinden.
Die Meldung erfolgt über eine einfache Online-Anwendung. Die Reinigung führen spezialisierte und vom Kanton bezeichnete Reinigungsstellen durch. In der Regel sind es Werften. Die Standorte befinden sich unmittelbar in der Nähe der grossen Berner Seen und sind in der Online-Anwendung sowie auf der zentralen Informations-Website des Kantons Bern aufgeführt. Das Angebot soll weiter ausgebaut werden, damit die Kundschaft möglichst kurze Anfahrtswege hat. Die Kosten der Reinigung sind abhängig von der Grösse des Schiffs und belaufen sich auf voraussichtlich 250 bis 450 Franken. Wer die Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe bei einem Gewässerwechsel missachtet, wird mit einer Busse von 1000 bis 5000 Franken bestraft.
(text:pd,jae/bild:pg)