29 April 2026

Kantonale Objektsteuer: Bergebiete geben Empfehlungen ab

Die Einführung einer kantonalen Objektsteuer als Ersatz für den abgeschafften Eigenmietwert braucht solide, rechtliche Grundlagen. Darin sollte unter anderem ein Berechnungsgrundsatz verfasst sein, empfiehlt die Konferenz der Gemeindepräsidien von Ferienorten im Berggebiet. Auch wenn der Kanton Bern die Arbeiten bereits gestartet hat, bleibt ein sportlicher Zeitplan.

„Für die Einführung dieser Objektsteuer braucht es eine Verfassungsänderung, welche das Stimmvolk gutieren muss. Anschliessend braucht es aber auch noch eine Revision des Steuergesetz. All dies benötigt Zeit, darum muss der Kanton Bern die Arbeiten vorantreiben und alle Anspruchsgruppen müssen ihre Hausaufgaben erledigen. Ansonsten müssen die Gemeinden die Steuerzahlenden an die Kasse bitten“, sagt der Lenker Gemeindepräsident René Müller, welcher auch die Konferenz präsidiert. Nur wenn alle Beteiligten den Weg Hand in Hand gehen, wird es auch mit dem Zeitplan aufgehen, so Müller.

(text:jae/bild:zvg gemeinde lenk)