15 August 2025

Kantonale GPK will schärfere Regelung um Interessenskonflikte in der Verwaltung zu vermeiden

Konkrete Einzelfälle der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die für das Kantonspersonal geltenden Bestimmungen zu Interessenkonflikten Lücken aufweisen. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates. So können etwa auch nicht entschädigte Nebenbeschäftigungen heikel sein, die heute weder bewilligungs- noch meldepflichtig sind. Deshalb hat die GPK Handlungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen und beim Vollzug festgestellt und Empfehlungen an den Regierungsrat gerichtet. Dieser hat Bereitschaft signalisiert, die Anliegen aufzunehmen.

(text:pd/bild:beo)