21 Mai 2026

Kanton will AHV-Zweigstellen zusammenlegen

Der Kanton Bern überarbeitet sein AHV-Gesetz und reagiert damit auf eine Reform des Bundes, die den Gemeinden nicht mehr vorschreibt, zwingend eine eigene Zweigstelle zu führen. Wie Regierungsrätin Evi Allemann gegenüber Radio BeO sagte, habe man sich im Kanton Bern jedoch bewusst dafür entschieden, diesen Service vor Ort beizubehalten, da die Zweigstellen eine wichtige Anlaufstelle für Fragen zur AHV oder zu Ergänzungsleistungen seien. Um die Beratungsqualität angesichts der zunehmenden Komplexität und Digitalisierung zu sichern, sollen die aktuell über 200 Zweigstellen nun zu grösseren Einheiten gebündelt werden.

Künftig gelten neue Mindestkriterien, wonach eine Zweigstelle ein Stellenpensum von 150 bis 300 Prozent umfassen soll, da viele bisherige Standorte nur mit Kleinstpensen betrieben wurden. Evi Allemann betont dabei, dass dies keine Abbauvorlage sei, sondern die Qualität steigern solle. Für kleine Gemeinden in Randregionen und Tälern sieht das Gesetz zudem Ausnahmen vor, um den dortigen Status quo beizubehalten, wo eine Zusammenlegung geografisch nicht sinnvoll wäre. Die Revision geht nun in die Vernehmlassung, die bis zum 21. August 2026 dauert.

(text:pd,tki/bild:beo)