24 September 2021

Kanton: Start für das elektronische Baubewilligungs- und Planerlassverfahren

Mit eBau steht eine zentrale elektronische Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung. Bereits seit 2019 können Baugesuche freiwillig über eBau eingereicht werden. Seither werden rund 5’000 von jährlich rund 20’000 Baugesuchen elektronisch abgewickelt. Ab 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau obligatorisch: Das Baugesuch und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt. Die Pläne werden hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch ist bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen zweifach einzureichen. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist in Planung, hängt aber vom Fahrplan des Bundes zum Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) ab. Die Botschaft des Bundesrates dazu wird für das Jahr 2022 erwartet.

Die Einsparungen liegen bei rund 3,2 Mio. Franken jährlich. Die Papierversion des Bewilligungsverfahrens beinhaltete rund 350’000 Postsendungen auf 1,2 Mio. Seiten pro Jahr. 339 Gemeinden, 10 Regierungsstatthalterämter und Dutzende Amts- und Fachstellen bearbeiten die Baugesuche.

Mit ePlan können Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren effizienter abgewickelt werden. Die Digitalisierung bringt zudem einen erheblichen technischen Nutzen wie z.B. präzisere Pläne. Sie erhöht die Transparenz, indem der aktuelle Verfahrensstand jederzeit abrufbar ist. Damit wird den Anliegen des Kontaktgremiums Planung (Verband Bernischer Gemeinden und Direktion für Inneres und Justiz) entsprochen und die Zusammenarbeit der Behörden wird erleichtert. Die elektronische Vorprüfung und die Genehmigung der Nutzungspläne der Gemeinden sowie kantonale Überbauungsordnungen werden ab dem 1. März 2022 etappenweise über fünf Jahre in allen bernischen Gemeinden eingeführt. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wird den Zeitpunkt der Überführung der rechtskräftigen Vorschriften und Pläne mit jeder Gemeinde einvernehmlich vereinbaren. Während dieser Übergangsphase wird es Gemeinden geben, die noch über eine Nutzungsplanung in Papierform verfügen. Die Nutzungspläne sind in ePlan, einer Applikation des AGR, hochzuladen. Zugriff darauf haben Gemeinden, Planungs- und Geometerbüros sowie Amts- und Fachstellen. Beim Planerlassverfahren geht es jährlich um mehrere hundert, teils umfangreiche Geschäfte.

«Die digitalisierten Verfahren sind wesentlich anwendungsfreundlicher und effizienter», betont Regierungsrätin Evi Allemann, das entspricht ganz dem Motto ‘einfach, aktiv digital’ meiner Direktion».

(text:pd/bild:unsplash)