15 März 2022

Kanton soll Unterstützung touristischer Bahnen prüfen

Wenn es nach dem Zweisimmer Grossrat Matthias Matti (Die Mitte) geht, soll der Kanton Bern Beitrag an den touristischen Verkehr gewähren, wenn dieser für eine Region von wesentlicher Bedeutung ist. Das kann der Kanton zur Zeit im Rahmen von Artikel 9 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr nur im Falle von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmen. Matti hat deshalb eine Motion eingereicht, die den Artikel anpassen soll, damit darin auch Berg- und Seilbahnen enthalten sind.

Mattis Anliegen stiess im Grossen Rat auch von der sonst tourismusfreundlichen bürgerlichen Seite auf beachtlichen Widerstand. Der Frutiger SVP-Grossrat Kurt Zimmermann etwa hielt dagegen, dass der öffentliche Verkehr, im Gegensatz zu rein touristischen Bahnen, eine Erschliessungsfunktion erfülle. Ausserdem sei es äusserst schwierig zu bestimmen, welche Bahnen denn nun für eine Region von „wesentlicher Bedeutung seien“ – ob das etwa nur die Bahnen und Skilifte in der Jungfrauregion oder im Saanenland betreffe oder vielleicht auch kleine Skigebiete wie etwa Rüschegg oder Linden. Marianne Dummermuth (SP) hielt zudem fest, dass das ÖV-Budget für die Grundversorgung vorgesehen sei und die Verwendung des Geldes für andere Zwecke die Weiterentwicklung des ÖV-Angebots auch gerade im ländlichen Raum und dem Oberland schwäche. Verkehrsdirektor Christoph Neuhaus wies die Motionäre auch noch darauf hin, dass der Kanton keinen Auftrag habe, touristische Verkehrsangebote zu finanzieren.

Angesichts des Widerstandes zeigte sich Matti bereit, die Motion in ein Postulat, also einen Prüfungsauftrag, umzuwandeln. Dieses nahm das Kantonsparlament mit 90 Ja- zu 51 Nein-Stimmen bei sechs Enthaltungen an.

(text:cs/bild:unsplash-symbolbild)