22 November 2021

Kanton soll flexibler bei Bau- und Planungsvorhaben reagieren

Die Planungs- und Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern dauern zu lang und sind für die Betroffenen oftmals nicht mehr verständlich. Ein Grund dafür sind teilweise auch Fachberichte der Kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) bzw. der jeweiligen OLK-Gruppen. Die Qualität der Arbeit ist hier unterschiedlich: Teilweise dauern die Verfahren zu lang, sind die Begutachtungen nicht nachvollziehbar oder aber die OLK-Gruppe beschränkt sich darauf, «Nein» zu sagen, ohne Alternativen aufzuzeigen, wie ein genehmigungsfähiges Projekt konkret aussehen könnte. Daran hat sich leider auch seit der neusten BSIG-Weisung 2019 nichts Substantielles geändert. 

Die Motionäre stellen die Notwendigkeit der Begutachtung durch eine Fachbehörde nicht infrage, ebenso wenig wird für eine Abschaffung der OLK plädiert. Die Motionäre fordern nur, dass auch
die Planungsregionen und Regionalkonferenzen solche Fachkommissionen einsetzen könnten zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder.

Der Berner Regierungsrat will die Motion jedoch nicht annehmen. In seiner Begründung schreibt er: „Die Planungsregionen bzw. Regionalkonferenzen bearbeiten die Aufgaben der Raumplanung in einem grösseren, mehrere Gemeinden umfassenden Gebiet (Art. 55 Abs. 2 BauG). Sie sind dafür zuständig zu bestimmen, wie sich das betreffende Gebiet räumlich entwickeln soll. Dafür erarbeiten sie die für ihre Planungsaufgaben nötigen Grundlagen und die ihnen gesetzlich übertragenen Pläne (Art. 98 BauG). Regionalkonferenzen und Planungsregionen sind somit Planungsorgane, haben aber keinerlei Zuständigkeiten, Kompetenzen oder Befugnisse im Baubewilligungsverfahren. Was die Planungsverfahren anbelangt, ha-
ben die Planungsregionen ausschliesslich richtplanerische Aufgaben, explizit aber keine nutzungsplanerische, wo die OLK zum Einsatz kommen könnte. Die Regionalkonferenzen verfügen mit der regionalen Überbauungsordnung (Art. 98b BauG) rein rechtlich betrachtet auch über eine nutzungsplanerische Aufgabe. Das Instrument der regionalen Überbauungsordnung wurde allerdings bisher noch nie angewandt. Die Einsetzung von Fachkommissionen zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder stünde somit ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs von Planungsregionen und Regionalkonferenzen.“

Für die Hauptmotionärin, SVP Grossrätin Barbara Josi, ist die Antwort nicht wirklich nachvollziehbar. Gegenüber Radio BeO mutmasst sie, dass es der Berner Regierung eventuell Angst vor einem gewissen Kontrollverlust hat. Über die Motion wird der bernische Grosse Rat in seiner Wintersession entscheiden. Diese beginnt am 29. November 2021.

(text:pd&ch/bild:beo)