8 April 2021

Kanton senkt Schwelle für Härtefallhilfe

Im Kanton Bern können neu auch kleine Firmen Corona-Härtefallhilfe beantragen. Die Minimalgrenze des Umsatzes wird von 100’000 auf 50’000 Franken gesenkt.

Mit diesem Schritt setzt der Regierungsrat zwei Richtlinienmotionen des bernischen Grossen Rates um, wie Regierungsrat Christoph Ammann (SP) am Donnerstag vor den Medien in Bern bekannt gab.

Für die kleineren Unternehmen gelten die gleichen Kriterien und Anforderungen wie bisher für die grösseren.

Weiter erhöht der Regierungsrat den Höchstbetrag der Härtefall-Unterstützung von 750’000 Franken auf eine Million Franken. Das gilt für Unternehmen mit Jahresumsätzen unter fünf Millionen Franken.

(text:sda/bild:pixabay)