21 September 2026

Kanton fordert Anpassungen bei Verkehskonzept ’45

Der Regierungsrat begrüsst die Vorlage des Bundes zur verkehrsübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse (Verkehr ’45) zwar, verlangt jedoch, dass das in der Region Bern breit abgestützte und weit fortgeschrittene Projekt Bypass Bern Ost in den Realisierungshorizont 2055 aufgenommen wird. Für den Regierungsrat inakzeptabel ist der vom Bund geplante Wegfall der halbstündlichen Bahnverbindungen zwischen Burgdorf, Herzogenbuchsee, Langenthal und Zürich. Schliesslich muss die S-Bahn-Haltestelle Thun Nord realisiert werden. Sie ist für die Erschliessung des kantonalen Entwicklungsschwerpunkts Thun Nord zentral.

In seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund zu Verkehr ’45 unterstützt der Regierungsrat, dass der Bund gezielt in die Weiterentwicklung des Schienen- und Strassennetzes investieren will, um dessen Leistungs- und Funktionsfähigkeit langfristig zu sichern. Allerdings will der Bund eine grundlegende Neuausrichtung bei den Zielen des Bahnangebotes hin zu strategischen Grossprojekten vornehmen. Für den Regierungsrat ist das riskant, weil bei dieser Neuausrichtung weder das mögliche Angebot und dessen Nutzen noch die ergänzenden Infrastrukturen und deren Kosten bekannt sind. Ohne belastbare und mit den Kantonen abgestimmte Angebotskonzepte 2035/2045 fehlt die Grundlage für eine neue Priorisierung. Kritik äussert der Regierungsrat auch bezüglich der Finanzierung: Für die Zusatzprojekte zu Grossprojekten, die es für ein Bahnangebot braucht, stellt der Bund nicht genügend Mittel zur Verfügung. Deshalb muss die derzeit bis 2030 befristete Speisung des Bahninfrastrukturfonds mit einem Mehrwertsteuer-Promille zwingend weitergeführt werden. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für den Bahnausbau sind aus Sicht des Kantons Bern nötig.

Bypass Bern Ost soll im Realisierungshorizont 2055 umgesetzt werden

Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die vom Bund in der Vorlage Verkehr ’45 vorgesehene Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes und die entsprechenden Projekte im Kanton Bern. Er begrüsst ausdrücklich die Aufnahme des Projekts N6 Wankdorf – Muri (Bypass Bern Ost) in das Gesamtportfolio des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Allerdings wurde es dem Realisierungshorizont «Weitere» zugeteilt. Der Regierungsrat erachtet dies angesichts der Projektreife als zu spät.
Die vorgesehenen Ausbauprojekte im Raum Bern stellen ein Gesamtsystem mit engen funktionalen Abhängigkeiten dar, in dem der Bypass Bern Ost ein zentraler Bestandteil für dessen Belastbarkeit ist. Der Bypass Bern Ost ist zudem ein Modellbeispiel für eine umfassende und partnerschaftliche Infrastrukturplanung des Bundes, des Kantons Bern, der Region sowie der Stadt und den Gemeinden. Deshalb fordert der Regierungsrat die planmässige Weiterführung der Arbeiten für den Bypass Bern Ost sowie die Umsetzung des Projekts im Planungshorizont 2055.

Halbstündliche Bahnverbindungen zwischen Burgdorf und Zürich müssen bleiben

Der Regierungsrat ist erfreut, dass im Horizont 2030 eine neue Bahn-Direktverbindung zwischen Biel/Bienne und Genf eingeführt werden soll. Dies erspart vielen Reisenden den Umweg über Lausanne oder ein Umsteigen in Renens. Die vorgesehenen zusätzlichen IC-Züge zwischen Bern und Zürich begrüsst der Regierungsrat ebenfalls.
Inakzeptabel ist für den Regierungsrat hingegen, dass die halbstündlichen Verbindungen zwischen Burgdorf, Herzogenbuchsee, Langenthal und Zürich wegfallen sollen. Diese wichtigen Verbindungen mit Umsteigen in Olten bestehen seit Jahrzehnten. Deshalb ist der Fahrplan für den Horizont 2035 so anzupassen, dass die halbstündlichen Verbindungen zwischen Burgdorf und Zürich beibehalten werden.

S-Bahn-Haltestelle Thun Nord muss realisiert werden

Der Regierungsrat ist nicht einverstanden damit, dass der Bund auf die S-Bahn-Haltestelle Thun Nord verzichten will. Die neue Haltestelle erschliesst den kantonalen Premium-Entwicklungsschwerpunkt Thun Nord. Die Haltestelle ist die verkehrliche Grundlage für die Entwicklung eines bedeutenden Innovations-, Technologie- und Arbeitsplatzstandorts des Kantons Bern und ein wichtiger Baustein des regionalen Verkehrssystems. Der Regierungsrat beantragt, die S-Bahn-Haltestelle Thun Nord im Beschluss zum Ausbauschritt 2035 des strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) zu belassen und sie gemäss der laufenden Planung zu realisieren.

IC-Verbindungen durch den Lötschberg: Zwingender Ausbau der Infrastruktur im Emmental

Der Regierungsrat nimmt erstaunt zur Kenntnis, dass die für den Halbstundentakt der IC-Züge durch den Lötschberg-Basistunnel notwendige Infrastruktur im Emmental im Botschaftsentwurf nicht vorgesehen ist. Damit zusätzliche IC-Verbindungen zwischen Bern und Interlaken sowie Bern und Brig verkehren können, ist ein Ausbau der Infrastruktur zwischen Worb und Langnau unumgänglich. Dieser Ausbau muss als Ergänzungsmassnahme aufgenommen werden. Ohne die geplanten Anpassungen der Infrastruktur zwischen Worb und Langnau kann das Angebot im Fernverkehr nicht wie vorgesehen ausgebaut werden, auch wenn der Lötschbergtunnel durchgehend doppelspurig in Betrieb ist.
Hingegen ist der Regierungsrat erfreut, dass die für die laufenden Grossprojekte nötigen Infrastrukturen in der Botschaft weitgehend enthalten sind. Es sind dies die Wendeanlagen in Münsingen und Brünnen, das Überholgleis in Oberwangen sowie die Ausbauten beim Regionalverkehr Bern Solothurn RBS zur Nutzung des neuen Bahnhofs Bern.

Regierungsrat unterstützt den Bau des Grimseltunnels

Der Regierungsrat unterstützt die Aufnahme des multifunktionalen Grimseltunnels in die Botschaft 27. Der Grimseltunnel stärkt das Schmalspurnetz in den Alpen, und es entsteht eine Verbindung zwischen den Netzen der Zentralbahn, der Matterhorn Gotthard Bahn und der Rhätischen Bahn.

(text:pd/bild:unsplash)