Kanton Bern: Wahlkampfbudget erstmals öffentlich einsehbar
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(02:49)
Bei den kantonalen Wahlen 2026 gelten erstmals Offenlegungspflichten für Wahlkampfbudgets.
Eineinhalb Monate vor den Wahlen sind von Parteien und politischen Akteuren für die Grossratswahlen 35 und für die Regierungsratswahlen vier Budget-Meldungen eingegangen. Verbotene anonyme Spenden von über 1000 Franken wurden keine gemeldet. Bei den Regierungs- und Grossratswahlen 2026 müssen erstmals alle politischen Akteure ihre Kampagnenbudgets melden, sofern die Aufwendungen 30 000 Franken überschreiten. Im Unterschied zur Transparenzpflicht auf Bundesebene müssen Parteien und Kandidierende im Kanton Bern nicht detailliert aufführen, von wem sie Geld erhalten haben. Einzelne Zuwendungen (Spenden) von über 9000 Franken müssen jedoch separat deklariert werden.
Nach den Wahlen haben die Parteien und weiteren politischen Akteure 60 Tage Zeit, ihre Schlussabrechnung einzureichen. Die kantonale Finanzkontrolle prüft anschliessend die gemeldeten Zahlen. Sie kann Nachweise und Erklärungen verlangen und Prüfungen vor Ort durchführen. Die Ergebnisse der Kontrollen werden später in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht.
(text:pd/bild:unsplash)