
Kanton Bern unterstützt Lockerungen für Umbau von Zweitwohnungen
Solche Bauten sollen nach dem Willen des Bundes ohne Nutzungsbeschränkungen gleichzeitig vergrössert und in verschiedene Erst- oder Zweitwohnungen unterteilt werden dürfen. Heute darf die Wohnfläche nur vergrössert werden, wenn keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden. Zudem sollen auch Ersatzneubauten 30 Prozent grösser als das abgerissene Gebäude werden dürfen, ohne dass die Nutzung beschränkt wird.
Die vom Bund vorgeschlagenen Lockerungen würden mithelfen, dass vererbte alte Liegenschaften von den Nachkommen eher instandgehalten beziehungsweise saniert würden, sagt Martin Künzi Regierungsstatthalter vom Amt Interlaken-Oberhasli gegenüber Radio BeO. Im Kanton Bern betrifft diese Neuregelung insbesondere Liegenschaften in Tourismusgemeinden im Berner Oberland. Vom Vorschlag, dass die Neuregelung nur jene Gemeinden betrifft, die die Kantone explizit in ihrem Recht bezeichnen, hält Bern wenig. Dies würde einen weiteren Gesetzgebungsprozess auslösen und das Vorhaben verzögern.
(text:pd,ol/bild:pixabay-symbolbild)