16 Februar 2023

Kanton Bern soll sich für kostendeckende Tarife bei der Spitalversorgung einsetzen

Die Gesundheitskommission des Kantons Bern hat für die Frühlingssession den Rahmenkredit 2024-2027 für weitere Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes vorberaten. Mit dem Kredit im Umfang von total 373,18 Millionen Franken kann der Kanton den Spitälern verschiedene Leistungen vergüten, wenn diese im öffentlichen Interesse sind und nicht kostendeckend erbracht werden können. Neben der ärztlichen und pharmazeutischen Weiterbildung sollen mit diesem Geld unter anderem auch die ambulanten Kapazitäten der Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgebaut werden.

Die Kommission versteht, dass die beantragten Mittel nötig sind um die Gesundheitsversorgung des Kantons zu sichern. Gleichwohl beobachtet sie mit Sorge, dass immer mehr Leistungen, die eigentlich durch die Krankenkassen finanziert sein müssten, vom Kanton übernommen werden, weil die aktuell geltenden Tarife nicht ausreichen um die Kosten zu decken. Die Kommission beantragt dem Kredit zuzustimmen, verbunden allerdings mit der Auflage, dass der Regierungsrat sich auf Bundesebene dezidiert für eine Anpassung der Tarife einsetzt. Ausserdem sollen Über- und Unterversorgungen in den Regionen konsequenter angegangen werden.

(text:pd&chl/bild:beo)