25 Mai 2023

Kanton Bern schafft schlankes Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen

Mit der am 30. September 2022 beschlossenen Änderung des Energiegesetzes erleichtert der Bund die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen. Er fördert diese mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten. Von den Erleichterungen und Förderbeiträgen profitieren nur Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2025 Elektrizität ins Stromnetz einspeisen und nur bis diese neuen Photovoltaik-Grossanlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von maximal zwei Terawattstunden (TWh) liefern. Mit der am 17. März 2023 vom Bundesrat verabschiedeten Anpassung der Energieverordnung sind nun unter anderem die Gesuchsverfahren und die Bemessungskriterien für die Förderung der Photovoltaik-Grossanlagen geregelt worden. Zuständig für die Bewilligung solcher Anlagen, die namentlich in den Bergen realisiert werden könnten, sind die Kantone.

Um die vom Bundesrecht verlangte rasche Umsetzung zu ermöglichen, hat der Regierungsrat mit einer dringlichen Einführungsverordnung bestimmt, dass die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen zuständig sein sollen. Weiter hat er die Verfahren für prioritär erklärt. Schliesslich wird die verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz entfallen. Das heisst, gegen die Erteilung oder Verweigerung von Bewilligungen kann direkt beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden, was die Verfahren beschleunigt.

Der Kanton Bern ist daran interessiert, dass ihm Projekte vorgelegt werden, die eine Chance haben, rasch bewilligt zu werden. Dazu muss unter anderem geklärt werden, ob der Standort in Bezug auf Naturgefahren und Schutzgebiete unproblematisch und ob die Anbindung ans Stromnetz möglich ist.

Die Netzkapazitäten sind begrenzt, weshalb ein räumlicher Optimierungsbedarf besteht, um eine maximal mögliche Leistung und Produktion im Kanton Bern zu erreichen. Dazu ist eine Absprache mit den Netzbetreibern im Berner Oberland, den Projektanden und den Schutzorganisationen im Rahmen eines runden Tisches unter der Führung des Kantons notwendig. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion hat die entsprechenden Arbeiten gestartet und will sie noch vor der Sommerpause abschliessen.

Die Gesuchstellenden können sich vom Amt für Umwelt und Energie und anderen Fachstellen des Kantons Bern beraten lassen. Zudem erarbeiten die zuständigen kantonalen Stellen derzeit ein Merkblatt. Dieses zeigt auf, wie die verschiedenen Bewilligungsverfahren aufeinander abgestimmt werden und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind. Eine Photovoltaik-Grossanlage kann letztlich nur realisiert werden, wenn sowohl die Bewilligung durch die kantonale Behörde als auch die Genehmigung für die Zuleitung durch die Bundesbehörde erteilt wird.

(text:pd/bild:unsplash)