14 März 2023

Kanton Bern prüft Beteiligung an Herdenschutzmassnahmen

Das Postulat 101-2022 «Weiterführende Finanzierung der vom Bund zusätzlich beschlossenen Herdenschutzmassnahmen für den Alpsommer 2023» eingereicht vom Berner Oberländer Grossrat Ernst Wandfluh, wurde im Rahmen der Frühlingssession des Grossen Rates ohne Gegenstimme angenommen. Damit wird dem Regierungsrat in Auftrag gegeben, die finanzielle Beteiligung an den Herdenschutzmassnahmen zu prüfen.

Die Wolfsituation im Kanton Bern ist für die Berg- und Alpwirtschaft untragbar. Die Bedrohung der Grossraubtiere ist omnipräsent, die Ungewissheit wann und wo ein Wolf zuschlägt, ist eine enorme Belastung. Mittels Schutzmassnahmen wird versucht, die Nutztiere im Rahmen des Möglichen zu schützen. Das hat für die Tierhaltenden einen gewaltigen Aufwand zur Folge, welcher finanzielle und physische Ressourcen der Bauernfamilien beansprucht. Der Verein Alpwirtschaft Bern fordert die Politik zum Handeln auf, damit die zusätzlichen Aufwände von der Gesellschaft getragen werden und nicht von den betroffenen Familien alleine.

Ein erster Schritt wurde im Dezember 2022 auf nationaler Ebene erreicht. Das nationale Parlament sprach sich für zusätzliche 4 Millionen Franken zu Gunsten des Herdenschutzes aus, damit will sich der Bund an Herdenschutzmassnahmen im Rahmen von Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d der Jagdverordnung (JSV) beteiligen, analog dem Alpsommer 2022. Mit der Annahme des Postulates 101-2022 im Grossen Rat wird nun auch der Kanton Bern beauftragt, die finanzielle Beteiligung an den Massnahmen zu prüfen.

(text:pd/bild:pixabay)