16 Februar 2022

Kanton Bern hebt Maskenpflicht an Schulen auf

Nachdem der Bundesrat heute weitgehende Lockerungsschritte beschlossen hat, hebt auch der Regierungsrat die meisten Corona-Massnahmen auf und passt die Verordnung an. Die Änderungen treten morgen Donnerstag, 17.2.2022, in Kraft.

Der Regierungsrat begrüsst die heutigen Entscheide des Bundesrates, die Corona-Massnahmen weitgehend zu lockern. Er passt in Anlehnung an die Bundesratsentscheide die kantonalen Vorgaben an. Die kantonalen Änderungen treten morgen Donnerstag, 17.2.2022, in Kraft.

Folgendes ändert sich:

  • Die Test- und Zertifikatspflicht für das Gesundheitspersonal sowie für Besucherinnen und Besucher von Spitälern sowie Pflege-, Behinderten-, Kinder- und Jugendheimen wird aufgehoben. Aus der Pflicht wird eine Möglichkeit. Institutionen, die weiterhin an der Test- und Zertifikatspflicht festhalten, müssen es den Mitarbeitenden ohne gültiges Zertifikat ermöglichen, sich regelmässig testen zu lassen.
  • Der Bundesrat hält an der Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen fest. Im Kanton gilt diese zusätzlich für in der ambulanten Pflege tätige Personen, namentlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Spitex-Organisationen während der Ausübung ihrer Tätigkeit, insbesondere, wenn sie bei einer Patientin oder einem Patienten zu Hause sind.
  • Die Maskentragpflicht an allen Schulen wird aufgehoben. Besonders gefährdete Personen sollten sich weiterhin aktiv schützen (zum Beispiel durch das Maskentragen).
  • Die Zertifikatspflicht bei Besuchen im Justizvollzug wird aufgehoben. Die Maskentragpflicht in den Einrichtungen des Justizvollzugs bleibt vorläufig bestehen.

Vorsicht trotz Lockerungsschritten

Aufgrund der breiten Lockerungsschritte kann sich die Bevölkerung fast uneingeschränkt bewegen. Es ist mit deutlich mehr direkten Kontakten zu rechnen. Dadurch erhöht sich das Ansteckungsrisiko durch das Coronavirus. Die Gesundheitsdirektion bittet die Bevölkerung, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten und sich bei Krankheitssymptomen rasch testen zu lassen. Die Isolationsvorschriften sind einzuhalten; das Contact Tracing ist weiterhin aktiv.

Auch wenn die allgemeine Maskentragpflicht aufgehoben wurde, ist es empfehlenswert, bei grösseren Menschenansammlungen und in Innenräumen weiterhin freiwillig eine Schutzmaske zu tragen. Das Coronavirus wird über Tröpfchen und Aerosole übertragen, daher kann eine Maske gut vor Übertragungen schützen.

(text:pd/bild:unsplash)