9 Dezember 2025

Kanton Bern fordert nationale Regelung um an Bussgelder von ausländischen Automietenden zu kommen

Der Regierungsrat setzt sich beim Bund dafür ein, dass Verkehrsbussen, welche von ausländischen Lenkerinnen und Lenkern mit Mietfahrzeugen verursacht werden, künftig auch bezahlt werden. Er fordert eine entsprechende Anpassung des Bundesrechts. Das Anliegen geht zurück auf die in der Herbstsession 2025 teilweise angenommene Motion von SVP Grossrat Samuel Krähenbühl. Seit Jahren zeigt sich, dass Verkehrsbussen bei ausländischen Mietauto-Fahrerinnen und -Fahrern häufig nicht durchgesetzt werden können. Zwar sind die Autovermietungen seit 2023 verpflichtet, die Personendaten der Mieterinnen und Mieter der Fahrzeuge bekanntzugeben. Diese Massnahme genügt in der Praxis jedoch oftmals nicht, um erteilte Bussen bei den Verursacherinnen und Verursachern einzufordern und durchzusetzen. Die Folge ist, dass eine erhebliche Zahl von Bussen uneinbringlich bleibt, was mit erheblichen finanziellen Ausfällen für Gemeinden und Kantone verbunden ist.

Da eine kantonale Lösung aus verfassungsrechtlichen und praktischen Gründen ausscheidet, ist aus Sicht des Regierungsrats eine schweizweit einheitliche Lösung anzustreben. Denkbar wäre eine Ergänzung des Ordnungsbussengesetzes, welche Mietwagenfirmen mit Sitz oder Filialen in der Schweiz verpflichten würde, die von ihren Kundinnen und Kunden verursachten Ordnungsbussen den Behörden direkt zu begleichen. Den Mietwagenfirmen stünde es frei, ihrerseits entsprechende Sicherheiten (Depot, Kreditkartenreservation) bei der Fahrzeugmiete einzufordern.

(text:pd+ath/bild:unsplash)