13 Januar 2022

Kanton Bern mit Übergangszeit bei der Quarantänedauer

Der Bundesrat hat heute beschlossen, ab Donnerstag, 13. Januar 2022, die Dauer der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein. Die Kantone können zudem Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Die Kontaktquarantäne wird ebenfalls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Wenn die Kontaktperson bis zum 5. Tag keine Symptome aufweist, kann sie die Quarantäne aufheben. Zur Aufhebung der Quarantäne ist kein Test erforderlich, sofern sich keine Krankheitssymptome bemerkbar gemacht haben. Es ist zentral, dabei eigenverantwortlich zu handeln – für sich selbst, die Angehörigen, die Arbeitskolleginnen und -Kollegen und die Gesellschaft im Allgemeinen.

Der Kanton Bern wird die neuen Vorgaben per Donnerstag, 13. Januar 2022, anwenden. Da im Kanton Bern das Contact Tracing fast vollständig digitalisiert ist, werden die automatisch versandten Anweisungen sobald als möglich angepasst und die Prozesse auf die neuen Vorgaben umgestellt. Eine vollständige Anpassung wird aber erst für Samstag, 15. Januar 2022, möglich sein.

Der Kanton Bern erlaubt daher Personen, die die beschriebenen Bedingungen erfüllen, ihre Isolation oder Quarantäne selbständig beenden zu können.

(text:pd/bild:unsplash)