30 März 2023

Kanton bereitet sich auf möglichen Energiemangel im Winter vor

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Massnahmen zur Vermeidung einer Energiemangellage per Ende April vorläufig zu sistieren. Die Vorbereitung auf mögliche kritische Situationen im nächsten Winter soll vorerst in den ordentlichen Strukturen weitergeführt werden. Sollte es erforderlich sein, könnte der Sonderstab Energiemangel seine Arbeit unverzüglich wiederaufnehmen.

Mit den steigenden Temperaturen sinkt das Risiko einer Energiemangellage. Der Fokus verschiebt sich auf die Vorbereitung auf künftige Winter. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat deshalb beschlossen, die geltenden Massnahmen zur Vermeidung einer Energiemangellage per 30. April 2023 vorläufig zu sistieren.

Da Engpässe bei der Energieversorgung im Herbst und Winter 2022/2023 nicht ausgeschlossen werden konnten, hatte der Regierungsrat am 24. August 2022 den «Sonderstab Energiemangel» eingesetzt. Auf dessen Antrag wurden im September und im Oktober 2022 zwei Massnahmenpakete beschlossen. Das erste enthielt Energiesparmassnahmen in der Kantonsverwaltung, das zweite solche im Bildungsbereich. So wurden zum Beispiel die Raumtemperatur reduziert, der Warmwasserverbrauch eingeschränkt oder Aussenbeleuchtungen abgestellt. Die Verbrauchskurven zeigen, dass dadurch klimakorrigiert rund 15 bis 20 Prozent Strom eingespart und somit die gesetzten Sparziele erreicht werden konnten.

Mit der Entspannung der Lage ist auch der Auftrag des «Sonderstab Energiemangel» vorerst erfüllt. Die Tätigkeiten des Sonderstabs werden deshalb per 30. April 2023 sistiert. Da derzeit davon ausgegangen werden muss, dass sich die Situation im Herbst 2023 erneut verschärfen könnte, hält sich der Sonderstab bereit, seine Arbeit unverzüglich wiederaufzunehmen.

Die im Sonderstab begonnenen mittel- und langfristigen Arbeiten werden in den ordentlichen Strukturen weitergeführt. So sollen zum Beispiel ein Energie-Cockpit zum Energieverbrauch der Kantonsverwaltung aufgebaut, eine allfällige Kontingentierung von Strom und Gas für die Kantonsverwaltung, die kantonalen Schulen und die Institutionen des Gesundheitswesens vorbereitet oder die Treib- und Brennstoffversorgung der Kantonsverwaltung sichergestellt werden.

(text:pd/bild:beo)