Kandersteger Gemeindeversammlung sagt JA
Die Einwohnergemeinde Kandersteg verfügt bei der Luftseilbahn Kandersteg-Sunnbüel (Gemmi) AG (LKS) über eine Beteiligung von 32’260 Namenaktien, was einem Anteil von 43% entspricht und trägt deshalb als Grossaktionärin sowohl gegenüber der Bevölkerung als auch der Bahngesellschaft eine grosse Verantwortung. Aufgrund dessen, dass die Betriebskonzession der LKS im Jahr 2033 ausläuft und für die Verlängerung der Konzessionen sehr hohe Investitionen getätigt werden müssen, beauftragte der Gemeinderat im Sommer 2024 den Verwaltungsrat der LKS Verhandlungen mit der Gondelbahn Kandersteg-Oeschinensee AG (GKO) bezüglich einer möglichen Zusammenarbeit oder Zusammenschluss der beiden Unternehmungen aufzunehmen.
Nach zwölfmonatigen Gesprächen, Abklärungen und wohlüberlegter und sehr fundierter Prüfung der Ergebnisse, hat sich der Verwaltungsrat der GKO entschieden, den AktionärInnen der LKS ein Kaufangebot zu unterbreiten:
- AktionärInnen welche bis am 31.12.2025 ihre Namenaktien abgetreten haben, erhalten für das Jahr 2026 und 2027 Freikarten (anstelle einer finanziellen Abgeltung) sowie einen einmaligen Konsumationsgutschein (Fr. 30.-). Die Anzahl Freikarten ist von der Anzahl Namenaktien abhängig.
- AktionärInnen mit weniger als 100 Namenaktien: 1 Retourfahrt
- AktionärInnen mit mehr als 100 Namenaktien: 1 Retourfahrt pro 100 Namenaktien
- Konsumationsgutschein: 1 Stück pro AktionärIn
- Die Gemeinde verzichtet auf das ausstehende Darlehen von Fr. 100 000.-
- Die drei grössten Aktionäre der LKS verpflichten sich bis zum 1. Dezember 2025 zur Andienung ihrer Aktien.
- Der Kaufvertrag tritt nur in Kraft, wenn bis am 31.12.2025 mindestens 90 % der Aktien der LKS an die GKO übertragen werden. Sollte dies nicht gelingen, erlischt das Angebot ersatzlos. Die Übernahme der Unternehmung ist auf April 2026 geplant.
Folgendem stimmte die Versammlung mit grossem Mehr zu:
- Der Übertragung der 32’260 Namenaktien Luftseilbahn Kandersteg-Sunnbüel (Gemmi AG) à Nominalwert Fr. 20.- an die Gondelbahn Kandersteg-Oeschinensee AG sei unter Vorbehalt, dass die Übernahme der Luftseilbahn Kandersteg-Sunnbüel (Gemmi AG) rechtswirksam erfolgt,
- Dem Erlass des Darlehens der Luftseilbahn Kandersteg-Sunnbüel (Gemmi AG) in der Höhe von Fr. 100’000.- sei unter Vorbehalt, dass die Übernahme der Luftseilbahn Kandersteg-Sunnbüel (Gemmi AG) rechtswirksam erfolgt
(text:pd, sfr/bild:beo)