5 Juni 2021

Kandersteg: Gewässerraum löst Uferbereiche der Gewässer ab

Die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) des Kantons Bern ist seit 2011 rechtskräftig. Die Einführung der BMBV wurde durch die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ausgelöst und hat zum Ziel, die schweizweit sehr unterschiedlich angewendeten Begriffe und Messweisen zu vereinheitlichen. Das Baureglement aus dem Jahre 2010 wurde auf dessen Vereinbarkeit mit der BMBV überprüft und entsprechend überarbeitet.

Mit der Revision der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung und der darauf basierenden Revision der kantonalen Wasserbaugesetzgebung werden die bisher geschützten Uferbereiche aller Gewässer durch einen Gewässerraum abgelöst. Anstelle von Gewässerabständen wird der Gewässerraum neu als Korridor festgelegt. Die Gewässerräume wurden so definiert, dass die natürliche Funktion der Gewässer, der Hochwasserschutz und die Gewässernutzung gewährleistet sind.

Der Teilrevision Ortsplanung bestehend aus: Baureglement, Zonenplan Gewässerräume Teil Dorf, Zonenplan Gewässerräume Teil Oeschinen, Zonenplan Gewässerräume Teil Ueschinen, Zonenplan Gewässerräume Teil Gastern, und Zonenplan Siedlung wurde mit einem Antrag aus der Versammlung, dass generell auf die Ausscheidung von Gewässerräumen im Wald zu verzichten ist, zugestimmt.

(text:pd/bild:beo)