12 Dezember 2025

Kandersteg nimmt sich Zeit für eine Regelung zur Kurzzeitvermietung

Der Gemeinderat von Kandersteg hat eine Planungszone erlassen. Damit erhält er die nötige Zeit, die für Kandersteg am besten geeigneten Massnahmen betreffend Kurzzeitvermietung und Zweitwohnungen auszuarbeiten.
Ab dem Zeitpunkt des Beschlusses durch den Gemeinderat dürfen keine neuen Wohnungen über die Plattform Airbnb und andere kurzfristige Vermietungsanbieter angeboten werden.

Während der Dauer der Planungszone von maximal zwei Jahren können mit genügend Zeit rechtliche Grundlagen geschaffen werden und die nötigen Anpassungen im Bau- und Kurtaxenreglement erarbeitet werden. Dies soll in einer Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung und Kandersteg Tourismus erfolgen. Klar ist, dass Kandersteg möglichst langfristige Vermietungen haben möchte und auch die Zwischensaison attraktiv bleiben soll, erklärt der Gemeinderatspräsident René Maeder gegenüber Radio BeO. Entsprechend mache ein Modell, bei dem Wohnungen lediglich für 90 Tage vermietet werden dürfen, keinen Sinn. Möglich wäre es jedoch, eine Mindestaufenthaltsdauer einzuführen.

Der Erlass der Planungszone liegt bis zum 5. Januar 2026 öffentlich auf.

(text:pd&chl/symbolbild:pixabay)